Sachverhalt

Das Bundesgericht prüft in diesem Urteil die Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 2. Februar 2012. Das Konkordat regelt spezifische polizeiliche Massnahmen zur Prävention von Gewalt bei Sportveranstaltungen, wie Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam. Die Hauptpunkte des Urteils sind: - Das Konkordat stellt verwaltungsrechtliches Polizeirecht dar und ist nicht dem Strafrecht zuzuordnen. Die Massnahmen dienen der Prävention von Gewalt und nicht der Bestrafung. - Die Ausdehnung des zeitlichen und räumlichen Anwendungsbereichs des Konkordats auf Verhaltensweisen im Vorfeld und Nachgang von Sportveranstaltungen ist verfassungskonform möglich. - Die Einführung einer Bewilligungspflicht für bestimmte Sportveranstaltungen mit Auflagen zur Sicherheit, wie Kombitickets für Gästefans, ist zulässig. - Die Regelungen zu Personendurchsuchungen an Stadionzugängen und in Fantransportmitteln sind unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips verfassungskonform. - Die Einführung einer Mindestdauer von einem Jahr für Rayonverbote ist jedoch unverhältnismässig. Ebenso ist die zwingende Verdoppelung der Dauer von Meldeauflagen bei Verstössen ohne entschuldbare Gründe nicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass das Konkordat als spezifisches Polizeirecht zur Prävention von Gewalt bei Sportveranstaltungen zu qualifizieren ist. Die Massnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam dienen nicht der Bestrafung, sondern der Verhinderung zukünftiger Gewalttaten. Daher sind sie nicht dem Strafrecht zuzuordnen, sondern unterliegen den Anforderungen des Verwaltungsrechts. Die Ausdehnung des zeitlichen und räumlichen Anwendungsbereichs des Konkordats auf Verhaltensweisen im Vorfeld und Nachgang von Sportveranstaltungen ist nach Auffassung des Gerichts verfassungskonform möglich. Der Bezug zur Sportveranstaltung und zur Anhängerschaft einer Mannschaft muss dabei gewahrt bleiben. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für bestimmte Sportveranstaltungen mit Auflagen zur Sicherheit, wie Kombitickets für Gästefans, erachtet das Gericht als zulässige Massnahme zur…