Sachverhalt

Der Beschwerdeführer [X.] (geboren 1987) wurde am 21. März 2010 wegen des Versuchs, einen pyrotechnischen Gegenstand ins Stadion einzuführen, vom Kantonsgericht St. Gallen verurteilt. Daraufhin verhängte die Stadtpolizei St. Gallen gegen ihn ein einjähriges Rayonverbot. Basierend darauf erliess das Bundesamt für Polizei am 2. Dezember 2010 eine Ausreisebeschränkung für den Zeitraum vom 6. bis 9. Dezember 2010, um [X.] am Besuch des Champions League-Spiels FC Bayern München gegen FC Basel in München zu hindern. [X.] erhob Beschwerde gegen diese Ausreisebeschränkung, welche das Bundesverwaltungsgericht am 19. Februar 2013 als rechtmässig erachtete.

Erwägungen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut. Es stellt fest, dass das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch des Beschwerdeführers auf Beurteilung innert angemessener Frist verletzt hat. Im Übrigen weist es die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden kann. Das Bundesgericht erachtet die Ausreisebeschränkung als rechtmässig, da die gesetzlichen…