Art. 24 BV

Niederlassungsfreiheit

1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.
2 Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im "umgekehrten Familiennachzug" an die ausländische Mutter eines Schweizer Kindes
    · 27.03.2009 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wohnsitzpflicht für Urkundspersonen (Art. 24 BV)
    · 06.09.2002 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Niederlassungsfreiheit; Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen; Aufenthaltsbewilligung
    · 02.11.2021 · 10 Zitierungen
  4. 4
    Art. 2 des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
    · 12.09.2001 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Nichtverlängern der Aufenthaltsbewilligung; Freizügigkeitsabkommen; Massnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung; gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung; Ausländer der sog. zweiten Generation
    · 07.04.2004 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle
    · 29.06.2001 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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