Sachverhalt

Die Gesellschaft KI Konsumenteninfo AG hat in ihrer Zeitschrift "K-Tip" einen Artikel veröffentlicht, der die Praktiken zweier Konsumentenkreditbanken, Prokredit und Finalba, kritisiert. Daraufhin hat die Bank Prokredit AG eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen KI Konsumenteninfo AG eingereicht. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat den Artikel für unlauterbar erklärt und die Beklagte angewiesen, die noch verfügbaren Exemplare mit einem Stempel zu versehen und das Urteilsdispositiv in der Zeitschrift zu veröffentlichen. KI Konsumenteninfo AG hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt.

Erwägungen

Das BGE lässt die Beschwerde teilweise zu, hebt das erstinstanzliche Urteil auf und verweist die Sache zur Neubeurteilung gemäß seinen Erwägungen zurück.

Laut BGE ist der in Art. 9 Abs. 1 lit. c UWG geforderte Tatbestand einer anhaltenden Beeinträchtigung weit auszulegen. Ein durch eine vergangene Rechtsverletzung geschaffener, aber noch fortwirkender rechtswidriger Zustand erfüllt diese…