Sachverhalt

[P.], wissenschaftlicher Angestellter der Lohnklasse 22 bei der Verwaltung des Kantons Bern, hat die Umstufung seiner Stelle in die Lohnklasse 23 beantragt. Sein Antrag wurde vom Personalamt des Kantons Bern und anschliessend in Berufung von der Finanzdirektion des Kantons Bern abgelehnt. [P.] hat daraufhin Beschwerde beim Kantonalen Verwaltungsgericht erhoben, welche abgewiesen wurde. [P.] hat anschliessend Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 8C_5/2012). Während des Bundesverfahrens hat [P.] auch die Revision des Entscheids des Kantonalen Verwaltungsgerichts bei dieser Instanz beantragt. Das Kantonale Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, auf diesen Revisionsantrag einzutreten.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das Kantonale Verwaltungsgericht den Revisionsantrag nicht allein mit der Begründung ablehnen konnte, dass die Beschwerde gegen den Entscheid beim Bundesgericht hängig sei. Gemäss dem…