Art. 54 OG

1 Das Verfahren wird in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rumantsch Grischun) geführt, in der Regel in der Sprache des angefochtenen Entscheids. Verwenden die Parteien eine andere Amtssprache, so kann das Verfahren in dieser Sprache geführt werden.
2 Bei Klageverfahren wird auf die Sprache der Parteien Rücksicht genommen, sofern es sich um eine Amtssprache handelt.
3 Reicht eine Partei Urkunden ein, die nicht in einer Amtssprache verfasst sind, so kann das Bundesgericht mit dem Einverständnis der anderen Parteien darauf verzichten, eine Übersetzung zu verlangen.
4 Im Übrigen ordnet das Bundesgericht eine Übersetzung an, wo dies nötig ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verjährung von Forderungen; Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsmittelverfahren (Art. 134 ff
    · 04.02.1997 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beginn der Berufungsfrist im Falle der Erläuterung eines Urteils
    · 04.11.1991 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beginn der Berufungsfrist im Falle der Berichtigung eines Urteils
    · 10.08.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verhältnis kantonaler ausserordentlicher Rechtsmittel zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
    · 11.07.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Neue Rechtsbegehren in der Anschlussberufungsantwort
    · 02.12.2004 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 05.01.1993 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 10.06.2003 · 2 Zitierungen it
  • 19.02.2001 · 2 Zitierungen
  • Öffentliches Personalrecht, Revision
    · 11.07.2012 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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