Sachverhalt

Der aus der Türkei stammende [A.] reiste 1990 in die Schweiz ein und erhielt 1994 nach seiner Heirat mit einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung und 1999 eine Niederlassungsbewilligung. 2000 wurde [A.] das Schweizer Bürgerrecht erteilt. 2001 wurde die Ehe geschieden. 2004 erklärte das Bundesamt für Migration die erleichterte Einbürgerung von [A.] für nichtig. Das Bundesgericht musste entscheiden, welche ausländerrechtlichen Folgen sich aus der Nichtigerklärung der Einbürgerung ergeben.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass die Nichtigerklärung der Einbürgerung nicht automatisch zum Erlöschen der vorher geltenden Niederlassungsbewilligung führt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Betroffene in den Zustand vor der Einbürgerung zurückversetzt wird. Die Niederlassungsbewilligung bleibt grundsätzlich bestehen, es sei denn, es…