Art. 7 ANAG

Grenzübertritt und Grenzkontrollen

1 Die Ein- und Ausreise richtet sich nach den Schengen-Assoziierungsabkommen. Die Durchführung der Grenzkontrollen an den Schengen-Aussen- und den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz richtet sich nach dem Schengener Grenzkodex .
1bis Der Bund arbeitet mit der für die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen zuständigen Agentur der Europäischen Union zusammen. Diese Zusammenarbeit beinhaltet namentlich die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 zuhanden der Agentur.
2 Der Bundesrat regelt die Modalitäten der Grenzkontrollen nach Abs. 1. Er bestimmt im Einvernehmen mit den Kantonen und den Nachbarstaaten die grenzüberschreitenden Regionen gemäss Artikel 42b des Schengener Grenzkodex.
3 Das SEM legt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und den für die Grenzkontrollen zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone sowie dem Bundesamt für Zivilluftfahrt die Schengen-Aussengrenzen der Schweiz fest.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 03.04.2002 · 590 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verordnung über die Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden; Zustimmung zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Rechtsmissbrauch
    · 26.01.2001 · 422 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für eine Ausländerin, die mit einem Schweizer eine Scheinehe eingegangen ist und ein Kleinkind hat, das während der Ehe geboren wurde
    · 31.05.1996 · 249 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 24.02.1995 · 165 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aufenthaltsbewilligung, Kantonswechsel
    · 05.07.2000 · 100 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aufenthaltsbewilligung, Scheinehe, Rechtsmissbrauch, Prüfungsbefugnis, Sachverhalts- und Rechtsfragen
    · 20.02.1997 · 70 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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