Sachverhalt
Diese Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts betrifft die Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsvertrags gemäß Art. 336a OR. Das Gericht wurde mit einer Beschwerde gegen ein Urteil eines kantonalen Gerichts befasst.
Die wesentlichen Sachverhaltsumstände sind wie folgt
- Parteien: Gesellschaft X. (Beschwerdeführerin) gegen A. und andere (Beschwerdegegner)
- Gerichtsinstanz: I. Zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts
- Datum: 30. Juli 1997
- Hauptgegenstand: Bestimmung der Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsvertrags gemäß Art. 336a OR.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass die jüngste Rechtsprechung einen internen Widerspruch hinsichtlich der Rechtsnatur der Entschädigung nach Art. 336a OR aufwies. Einige Urteile betrachteten sie als Strafcharakter, während andere ihr auch eine Wiedergutmachungsfunktion zuerkannten.
Nach Prüfung der Gesetzesmaterialien kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Entschädigung nach Art. 336a OR einen gemischten Charakter, sowohl strafend als auch wiedergutmachend, hat. Sie zielt sowohl darauf ab, den Arbeitgeber für die missbräuchliche Kündigung zu sanktionieren als auch den Arbeitnehmer für den erlittenen ideellen Schaden zu entschädigen. Der Richter muss daher…