Sachverhalt

- Der Verein "Referendum gegen Versicherungsspitzelei" erhob Beschwerde gegen Publikationen des BSV und der Suva im Vorfeld der Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Änderung des ATSG. - Das BSV veröffentlichte auf seiner Website ein Dokument mit Fragen und Antworten zu den neuen gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten. Die Suva publizierte ein "Faktencheck zum Observationsgesetz". - Der Beschwerdeführer erachtete diese Publikationen als unsachlich und irreführend und verlangte deren Entfernung von den Websites. - Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit sie nicht gegenstandslos geworden war.

Erwägungen

- Behörden und öffentlich-rechtliche Unternehmen wie die Suva sind im Vorfeld von Abstimmungen zwar nicht zur strikten Neutralität verpflichtet, müssen aber die Grundsätze der Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten. - Das vom BSV veröffentlichte Dokument mit Fragen und Antworten erfüllte diese Anforderungen, auch wenn nicht alle Details der Gesetzesvorlage behandelt wurden. Die Ausführungen waren sachlich und entsprachen der Auslegung des Bundesrats und der Mehrheit des Parlaments. - Die Suva als von der Abstimmung besonders betroffenes Unternehmen war berechtigt,…