Sachverhalt

Der Streit entbrannt zwischen A., Vater von vier Kindern, darunter ein Kind aus seiner aktuellen Ehe und drei Kinder aus früheren Beziehungen, und B., einem seiner Kinder aus einer früheren Beziehung. A. ist verpflichtet, für jedes seiner Kinder Unterhalt zu zahlen. Das Kantonsgericht Zug hat den Unterhalt für B. auf 350 Schweizer Franken pro Monat festgesetzt, indexiert auf die Lebenshaltungskosten. A. hat gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgericht Berufung eingelegt und eine Reduktion des Unterhalts auf 150 Schweizer Franken pro Monat beantragt.

Die Fakten sind wie folgt: A. ist verheiratet und hat drei Kinder mit seiner Frau, darunter ein Kind aus seiner aktuellen Ehe. Er hat auch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung, für die er einen Unterhalt von 600 Schweizer Franken pro Monat zahlt. Das Kantonsgericht Zug hat den Unterhalt für B. auf 350 Schweizer Franken pro Monat festgesetzt, indexiert auf die Lebenshaltungskosten. A. hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und argumentiert, dass seine finanziellen Mittel bescheiden sind und er keinen so hohen Unterhalt zahlen kann.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob die Steuerbelastung des Schuldners bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrags für ein Kind bei bescheidenen finanziellen Mitteln berücksichtigt werden muss. Das Gericht hat entschieden, dass die Steuerbelastung nicht berücksichtigt werden darf, wenn die finanziellen Mittel bescheiden sind, da dies zu einer Reduktion des Unterhalts zu Lasten des Kindes führen könnte.

Das Gericht hat auch die Frage der Festsetzung des Existenzminimums des Schuldners geprüft. Es hat entschieden, dass das Existenzminimum auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse des Kindes und nicht auf der Grundlage der finanziellen Mittel des Schuldners festgesetzt werden muss. Das Gericht hat auch entschieden, dass die Grundsätze für die Berechnung des Existenzminimums des Schuldners beachtet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes und der finanziellen Mittel des Schuldners.

Das Gericht hat auch die Frage des Umfangs des Rechts auf Gleichbehandlung der Kinder in Bezug auf Unterhaltsbeiträge geprüft. Es hat entschieden, dass die Kinder…