Sachverhalt
Hans Wolf und Gisela Wolf wurden vom Bundesstrafgericht verurteilt, da sie für die DDR einen verbotenen Nachrichtendienst gegen die Schweiz und andere Staaten betrieben haben. Die Angeklagten wurden als Agenten ausgebildet und in die Schweiz geschickt, um hier unter falscher Identität eine "illegale Residentur" aufzubauen. Sie verfügten über umfangreiche technische Ausrüstung wie Funkanlagen und Fotoapparate, um Informationen an ihre Auftraggeber in der DDR weiterzuleiten. Die Angeklagten sammelten und übermittelten Informationen militärischer, politischer und wirtschaftlicher Natur über die Schweiz und andere Länder. Dabei machten sie umfassend Gebrauch von gefälschten Dokumenten, um ihre Identität zu verschleiern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten einen verbotenen Nachrichtendienst im Sinne der Artikel 272, 274 und 301 des Strafgesetzbuches betrieben haben.Erwägungen
Das Bundesstrafgericht verurteilte Hans und Gisela Wolf zu je 7 Jahren Zuchthaus unter Anrechnung von 648 Tagen Untersuchungshaft. Zudem wurden sie für 15 Jahre des Landes verwiesen. Das Gericht sah das Verschulden der Angeklagten als schwerwiegend an, da sie sich wissentlich und ohne äußeren Zwang als Agenten ausbilden ließen und ihre Aufgaben mit…