Sachverhalt

Die B. AG (die Vermieterin, die Beschwerdegegnerin) hat am 16. Juni 2004 einen Raum mit Lager und Parkplatz an der U.-Strasse in V. an zwei Privatpersonen vermietet. Durch Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag wurde der Mietvertrag anschliessend auf eine neue Mieterin, die A. AG (die Mieterin, die Beschwerdeführerin), übertragen und auf weitere Räume ausgedehnt, wobei die Miete entsprechend angepasst wurde. Gemäss Mietvertrag ist der Mietvertrag frühestens per 30. September 2014 alle sechs Monate auf Ende März/Ende September kündbar. Darüber hinaus wurde der Mieterin "eine Option auf eine Vertragsverlängerung von fünf Jahren, d.h. vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2019" eingeräumt. Am 2. Juni 2014 wandte sich die Mieterin an die Schlichtungsbehörde Zürich und am 25. September 2014, ausgestattet mit einer Bewilligung zum Prozessieren vom 22. August 2014, an das Mietgericht Zürich. In ihrem Gesuch macht sie geltend, dass sie die Verlängerungsoption am 3. Juli 2013 ausgeübt habe, und beantragt, festzustellen, dass die Ausübung der Option verbindlich ist und der Mietvertrag daher frühestens am 30. September 2019 gekündigt werden kann. Hilfsweise beantragt sie, den Mietvertrag "längstens ab dem 30. September 2014" zu verlängern.

Erwägungen

Das Mietgericht hat die Klage mit Zirkulationsentscheiden vom 2. und 4. Dezember 2014 auf Nichteintreten erkannt. Anschliessend hat das Obergericht des Kantons Zürich die Beschwerde der Mieterin mit Urteil vom 21. April 2015 abgewiesen und die angefochtenen Zirkulationsentscheide bestätigt. Das Bundesgericht hat die Zivilrechtsbeschwerde der Mieterin gutgeheissen, das Urteil des Obergerichts aufgehoben und die Sache zur Urteilsfällung und Regelung der Kosten- und Entschädigungsfrage des Verfahrens vor dem Obergericht an das Mietgericht zurückgewiesen. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss das für den Kündigungsschutz zuständige Gericht, wenn der Mieter die Gültigkeit der Kündigung bestreitet und hilfsweise die Vertragsverlängerung beantragt, über alle aufgeworfenen Fragen, einschliesslich der Vorfrage, ob der Mietvertrag beendet ist oder…