Art. 273 OR

Fristen und Verfahren

1 Will eine Partei die Kündigung anfechten, so muss sie das Begehren innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung der Schlichtungsbehörde einreichen.
2 Will der Mieter eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, so muss er das Begehren der Schlichtungsbehörde einreichen:
  1. a. bei einem unbefristeten Mietverhältnis innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung;
  2. b. bei einem befristeten Mietverhältnis spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer.
3 Das Begehren um eine zweite Erstreckung muss der Mieter der Schlichtungsbehörde spätestens 60 Tage vor Ablauf der ersten einreichen.
4 Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde richtet sich nach der ZPO .
5 Weist die zuständige Behörde ein Begehren des Mieters betreffend Anfechtung der Kündigung ab, so prüft sie von Amtes wegen, ob das Mietverhältnis erstreckt werden kann.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kündigung des Mietvertrags im Hinblick auf Umbau- oder Renovationsarbeiten; Anforderungen an die Begründung einer Kündigung
    · 09.02.2016 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses
    · 10.01.2012 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Mietvertrag; Ausweisungsverfahren (Art. 274g OR); Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)
    · 31.01.1996 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Mietvertrag; Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Kündigungen
    · 02.05.1995 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Begründung der Kündigung eines Mietvertrags wegen Umbau- oder Renovationsarbeiten
    · 24.05.2017 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Mieterausweisung; offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung; Verhältnis von Art. 271 OR und Art. 2 Abs. 2 ZGB
    · 27.02.2007 · 20 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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