Sachverhalt

Die Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG beantragte den Bau einer Entlastungspiste im Gebiet "Sulzli" und eines Schlepplifts auf der Parzelle Nr. 1 in der Gemeinde Wolfenschiessen. Das Vorhaben liegt außerhalb der Bauzone und befindet sich im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 11 "Hutstock". Gegen das Projekt erhoben mehrere Umweltorganisationen Einspruch, da es die Schutzziele des Jagdbanngebiets verletze und den Lebensraum gefährdeter Wildtierarten wie Schnee- und Birkhuhn sowie Schneehase beeinträchtige. Das Bundesgericht gab der Beschwerde statt und verweigerte die Baubewilligung sowie die raumplanerische Ausnahmebewilligung.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Interessenabwägung der Vorinstanzen unzureichend war. Den nationalen Interessen am Erhalt der Artenvielfalt im Jagdbanngebiet wurde zu wenig Gewicht beigemessen, während wirtschaftlichen Interessen an einer besseren touristischen Erschließung ein zu großer Stellenwert eingeräumt wurde. Die geplante Piste würde den Lebensraum gefährdeter Wildtierarten wie Schnee- und Birkhuhn sowie Schneehase massiv beeinträchtigen. Auch die regelmäßig notwendigen Lawinensprengungen zur Pistensicherheit…