Sachverhalt

Der Beschwerdegegner, ein 1943 geborener gelernter Metzger, erlitt 1992 einen Arbeitsunfall und musste seinen Schlachthausbetrieb aufgeben. Er meldete sich 1994 bei der Invalidenversicherung zum Bezug einer Rente an. Die IV-Stelle Luzern lehnte den Anspruch ab, wurde jedoch vom Verwaltungsgericht des Kantons Luzern aufgefordert, die Sache neu zu beurteilen. Nach mehreren Entscheiden und Abklärungen sprach die IV-Stelle dem Versicherten ab 1. Oktober 2000 eine halbe Rente, ab 1. März 2002 eine ganze Rente, ab 1. Oktober 2002 wiederum eine halbe Rente und ab 1. Juli 2005 eine ganze Rente zu.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern hob die Verfügungen der IV-Stelle auf und verpflichtete diese, dem Versicherten ab 1. Oktober 2000 eine halbe IV-Rente, ab 1. März 2002 eine ganze IV-Rente, ab 1. Oktober 2002 wiederum eine halbe IV-Rente und ab 1. Juli 2005 eine ganze IV-Rente auszurichten.

Die IV-Stelle beantragt die Aufhebung des kantonalen Entscheids und die Bestätigung ihrer Verfügungen vom 5. März und 16. Mai 2007.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wegen Rechtsverletzung gemäss Art. 95 f. BGG erhoben. Die Vorinstanz hat die Bestimmungen und Grundsätze über die Arbeitsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit, die Invalidität und den Anspruch auf eine Invalidenrente zutreffend dargelegt.

Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch ab 1. Oktober 2000. Die Vorinstanz hat die gesundheitliche Beeinträchtigung und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit festgestellt und den Beginn des Wartejahres für den Rentenanspruch auf 1. Oktober 1999 festgelegt.

Die Ermittlung des Invalideneinkommens anhand der LSE ist unbestritten und im Rahmen der bundesgerichtlichen Überprüfungsbefugnis nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle macht geltend, dass die vor Eintritt des Gesundheitsschadens erzielten Einkommen mehr als 15 Jahre zurückliegen und in den 90-er Jahren ein grosser Strukturwandel stattgefunden hat, weshalb es nicht realistisch sei, die Berechnung des heute erzielbaren Einkommens aufgrund des IK-Zusammenzugs zu erstellen.

Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass…