Art. 6 ATSG

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 30.04.2004 · 8’262 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Psychosomatische Leiden und rentenbegründende Invalidität
    · 03.06.2015 · 8’193 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
    · 28.06.2011 · 5’085 Zitierungen
  4. 4
    Depressive Störungen leicht- bis mittelgradiger Natur und rentenbegründende Invalidität
    · 30.11.2017 · 4’702 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Invalidität bei psychischen Leiden
    · 30.11.2017 · 3’656 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
    · 12.06.2014 · 3’220 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 15.02.2018 · 696 Zitierungen
  • 31.10.2014 · 612 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Invalidenrente)
    · 03.10.2014 · 507 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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