Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Streit zwischen G. und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sowie dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Die SUVA hat beschlossen, die medizinische Behandlung und das Taggeld von G. im Rahmen einer Fallabwicklung auszusetzen. Die Frage im Streit ist, ob die SUVA diese Entscheidung im Rahmen eines informellen Verfahrens treffen konnte oder ob sie eine formelle Entscheidung treffen musste.

Die beteiligten Parteien sind G., die SUVA und das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Die Entscheidung wurde am 7. September 2006 getroffen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die anwendbaren Gesetzesbestimmungen geprüft, insbesondere die Artikel 49, 51 und 124 des Bundesgesetzes über die Allgemeinen Bestimmungen für die Sozialversicherungen (ATSG) sowie die Artikel 19 und 124 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG). Das Gericht hat festgestellt, dass die Aussetzung der medizinischen Behandlung und des Taggeldes im Rahmen einer Fallabwicklung formell entschieden werden muss, da es sich um eine Entscheidung handelt, die die Rechte des Versicherten erheblich beeinträchtigt.

Das Gericht hat auch die bestehende Rechtsprechung und die Kommentare von Experten in diesem Bereich geprüft, die die Bedeutung der Form in Entscheidungen über die Aussetzung von Leistungen betonen. Das Gericht hat festgestellt, dass die SUVA eine formelle Entscheidung treffen musste, um die medizinische Behandlung und das Taggeld von G. auszusetzen.

Das Gericht hat…