Art. 51 ATSG

Formloses Verfahren

1 Leistungen, Forderungen und Anordnungen, die nicht unter Artikel 49 Abs. 1 fallen, können in einem formlosen Verfahren behandelt werden.
2 Die betroffene Person kann den Erlass einer Verfügung verlangen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Frist für die Infragestellung eines zu Unrecht formlos mitgeteilten Fallabschlusses
    · 12.03.2008 · 232 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
    · 28.06.2011 · 132 Zitierungen
  3. 3
    Ausstandsbegehren
    · 08.02.2006 · 115 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Alt Art. 99 Abs. 1 Satz 1 UVG: Die Einstellung von Heilbehandlung und Taggeld ist bei Fallabschluss formell zu verfügen
    · 07.09.2006 · 94 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG: Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch
    · 20.09.2006 · 53 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung
    · 12.03.2004 · 41 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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