Sachverhalt

Die Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) ist eine Genossenschaft, die den beteiligten Gemeinden Zugang zum Kapitalmarkt zu günstigen Bedingungen verschafft. Die Munizipalgemeinde Leukerbad und die Burgergemeinde Leukerbad sind Körperschaften des öffentlichen Rechts des Kantons Wallis. Die ESG hat den Kanton Wallis auf Schadenersatz in Anspruch genommen, da sie behauptet, der Kanton habe seine Aufsichtspflicht gegenüber den Gemeinden Leukerbad verletzt und somit den Schaden, der der ESG durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Gemeinden entstanden ist, zu verantworten.

Die ESG hat die Klage beim Bundesgericht eingereicht und beantragt, den Kanton Wallis zu verurteilen, ihr einen Betrag von 26'637'217.25 Franken zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Der Kanton Wallis hat die Klage abgewiesen und argumentiert, dass die ESG nicht aktivlegitimiert sei und dass der Schaden nicht durch das Verhalten des Kantons verursacht worden sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Klage abgewiesen, da es der Auffassung ist, dass der Kanton Wallis keine Garantenstellung gegenüber den Gläubigern der Gemeinden hat. Die Aufsichtspflichten des Kantons gegenüber den Gemeinden dienen in erster Linie dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Gemeinden selbst, nicht jedoch dem Schutz der Gläubiger.

Das Gericht hat festgestellt, dass die ESG als Gläubigerin der Gemeinden Leukerbad aktivlegitimiert ist, da sie die Forderungen gegenüber den Gemeinden in eigenem Namen geltend machen kann. Es hat…