Art. 25 BZP
Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann geklagt werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an sofortiger Feststellung hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt14 Zitierungen
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2Feststellungsklage (Art. 25 BZP)8 Zitierungen
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3Negative Feststellungsklage des Betreibungsschuldners. 1. Bei Ansprüchen aus Bundesprivatrecht bestimmt das materielle Recht abschliessend, unter welchen Voraussetzungen eine Feststellungsklage zuzulassen ist (E. 1; Änd…5 Zitierungen
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44 Zitierungen
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5Schiesslärm am Liestaler Banntag; Art. 10 BV, Art. 2 und 8 EMRK; Anspruch auf körperliche Unversehrtheit3 Zitierungen
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6Negative Feststellungsklage des Betreibungsschuldners3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Schadenersatz2 Zitierungen
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2 Zitierungen
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2 Zitierungen03.07.2003 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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