Art. 1 VG
1 Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterstehen alle Personen, denen die Ausübung eines öffentlichen Amtes des Bundes übertragen ist, nämlich:
- a. … b. die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler;
- c. die Mitglieder und Ersatzmitglieder der eidgenössischen Gerichte; cbis. die Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft;
- d. die Mitglieder und Ersatzmänner von Behörden und Kommissionen des Bundes, die ausserhalb der eidgenössischen Gerichte und der Bundesverwaltung stehen;
- e. die Beamten und übrigen Arbeitskräfte des Bundes;
- f. alle anderen Personen, insoweit sie unmittelbar mit öffentlichrechtlichen Aufgaben des Bundes betraut sind.
2 Ausgenommen sind die Angehörigen der Armee mit Bezug auf ihre militärische Stellung und ihre dienstlichen Pflichten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Verwaltungsgerichtsklage (Art. 110 OG) auf Schadenersatz gemäss Art. 3 und 19 VG. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes (Erw. 1): a) bei Klagen gegen den Bund gemäss Art. 10 VG und Art. 110 OG; b) bei Klagen gegen den Sc…13 Zitierungen
-
2AArt. 26 AsylG; Art. 22 und 23 BWIS; Frage, ob die Securitas AG in Bezug auf potentielle Haftungsansprüche in Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung im EVZ Kreuzlingen Haftungssubjekt i.S.v. Art. 19 VG ist4 Zitierungen
-
3Zuständigkeit für den Erlass einer Verfügung über streitige Haftungsansprüche im Zusammenhang mit einem Todesfall in einem Bundesasylzentrum2 Zitierungen
-
4Erw. 13).1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
11 Zitierungen03.07.2003 · 11 Zitierungen
-
Verantwortlichkeitsklage.9 Zitierungen
-
Staatshaftung (Schadenersatz)9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.