Sachverhalt
Die Perles Elektrowerkzeuge und Motoren AG hat gegen den Schweizerischen Bund und den Schweizerischen Elektrotechnischen Verein (SEV) Schadenersatzklage erhoben wegen Verletzung der Kontrollpflichten des Eidgenössischen Starkstrominspektorats bei auf den Markt gebrachten elektrischen Geräten. Die Perles AG, ein Hersteller von Elektrowerkzeugen, erlitt einen wirtschaftlichen Schaden, da ihre Wettbewerber nicht konforme Produkte ohne Beanstandung in Verkehr bringen konnten.Erwägungen
Das BG hat entschieden, dass der SEV als unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt, der der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat, hauptsächlich für den durch Verletzung seiner Kontrollpflichten verursachten Schaden verantwortlich ist. Der Bund haftet nur subsidiär für Verschulden seines Departements für Verkehr, Kommunikation und Energie. Das BG hat den Antrag der Perles AG jedoch abgelehnt. Die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zur Kontrolle elektrischer Geräte dienen dem Schutz von Personen und Sachen vor Elektrizitätsgefahren, nicht dem…