Art. 3 VG

1 Für den Schaden, den ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit Dritten widerrechtlich zufügt, haftet der Bund ohne Rücksicht auf das Verschulden des Beamten.
2 Bei Tatbeständen, welche unter die Haftpflichtbestimmungen anderer Erlasse fallen, richtet sich die Haftung des Bundes nach jenen besonderen Bestimmungen.
3 Gegenüber dem Fehlbaren steht dem Geschädigten kein Anspruch zu.
4 Sobald ein Dritter vom Bund Schadenersatz begehrt, hat der Bund den Beamten, gegen den ein Rückgriff in Frage kommen kann, sofort zu benachrichtigen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftung des Bundes für Zusammenstoss zwischen Militär- und Zivilflugzeug in der Luft
    · 12.09.1997 · 85 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verantwortlichkeit des Bundes für die von ihm getroffenen Massnahmen bei der Bekämpfung des sog. "Rinderwahnsinns"; keine widerrechtlichen Unterlassungen unter dem Gesichtswinkel des Vorsorgeprinzips
    · 11.04.2006 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verantwortlichkeit des Bundes für die im Kampf gegen den Rinderwahnsinn (BSE) getroffenen Massnahmen; Bewilligungspflicht für die Zulassung von tiermehlhaltigen Düngern
    · 20.11.2006 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Schadenersatzansprüche der Witwe eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verwirkung
    · 29.01.2010 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verantwortlichkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Rechtshilfe in Strafsachen mit Brasilien; unaufgeforderte Übermittlung von Bankinformationen; Art. 3 Abs. 1 VG; Art. 3 Abs. 3, Art. 64, 67 und 67a IRSG
    · 15.12.2012 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Staatshaftungsanspruch eines während des Zweiten Weltkriegs zurückgewiesenen und den deutschen Behörden übergebenen jüdischen Flüchtlings
    · 21.01.2000 · 30 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staatshaftung (Schadenersatz)
    · 25.05.2016 · 31 Zitierungen
  • Staatshaftung (Schadenersatz und Genugtuung)
    · 19.10.2010 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  • 03.07.2003 · 16 Zitierungen

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