Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Mann, L. F., der 1934 wegen seiner schlechten Vermögensverwaltung und seiner Charakterschwäche unter Kuratel gestellt wurde. 1947 schloss er mit seiner Ehefrau, mit Zustimmung seines Rechtsberaters, eine Vereinbarung, um ihr die Summe von 50'000 Franken als Anerkennung für ihre Arbeit bei der Verwaltung seines landwirtschaftlichen Betriebs zu zahlen. Diese Summe wurde jedoch ohne Bewilligung der vormundschaftlichen Behörde gezahlt, die anschließend die Vereinbarung nicht bestätigte. Der Rechtsberater klagte auf Nichtigkeit der Vereinbarung und Rückzahlung der gezahlten Summe.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Der Mann wurde 1934 wegen seiner schlechten Vermögensverwaltung und seiner Charakterschwäche unter Kuratel gestellt.
  • 1947 schloss er mit seiner Ehefrau eine Vereinbarung, um ihr 50'000 Franken als Anerkennung für ihre Arbeit bei der Verwaltung seines landwirtschaftlichen Betriebs zu zahlen.
  • Die Summe wurde ohne Bewilligung der vormundschaftlichen Behörde gezahlt, die anschließend die Vereinbarung nicht bestätigte.
  • Der Rechtsberater klagte auf Nichtigkeit der Vereinbarung und Rückzahlung der gezahlten Summe.

Erwägungen

Das Bundesgericht befand, dass der Rechtsberater eines Unfähigen eine spezielle Bewilligung der vormundschaftlichen Behörde für Handlungen benötigt, die über die laufende Verwaltung hinausgehen. In diesem Fall stellte die Zahlung der Summe von 50'000 Franken an die Ehefrau eine Handlung dar, die über die laufende Verwaltung hinausging und daher eine spezielle Bewilligung erforderte.

Das Gericht befand auch, dass die Bewilligung der vormundschaftlichen Behörde nicht durch die Zustimmung der vertretenen Person ersetzt werden kann. Tatsächlich wird die unter Kuratel stehende Person als unfähig angesehen, ihr Vermögen…