Art. 63 OR

Zahlung einer Nichtschuld

1 Wer eine Nichtschuld freiwillig bezahlt, kann das Geleistete nur dann zurückfordern, wenn er nachzuweisen vermag, dass er sich über die Schuldpflicht im Irrtum befunden hat.
2 Ausgeschlossen ist die Rückforderung, wenn die Zahlung für eine verjährte Schuld oder in Erfüllung einer sittlichen Pflicht geleistet wurde.
3 Vorbehalten bleibt die Rückforderung einer bezahlten Nichtschuld nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ungerechtfertigte Bereicherung
    · 16.10.2003 · 69 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
    · 04.11.1998 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 64_II_121
    06.04.1938 · 27 Zitierungen
  4. 4
    Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 Abs. 1 OR); Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff
    · 20.11.1996 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mangel der Mietsache; Herabsetzungsquote; Rechtsnatur des Rückerstattungsanpruchs; Verjährung
    · 11.05.2004 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 47 Abs. 1 AHVG: Grundlage und Umfang der Pflicht zur Rückerstattung von zu Unrecht ausgerichteten Leistungen einer Berufsvorsorgeeinrichtung
    · 19.03.2002 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.11.2006 · 11 Zitierungen
  • Mietvertrag; ungerechtfertigte Bereicherung
    · 22.02.2018 · 9 Zitierungen
  • 19.11.2002 · 9 Zitierungen

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