Art. 63 OR
Zahlung einer Nichtschuld
1 Wer eine Nichtschuld freiwillig bezahlt, kann das Geleistete nur dann zurückfordern, wenn er nachzuweisen vermag, dass er sich über die Schuldpflicht im Irrtum befunden hat.
2 Ausgeschlossen ist die Rückforderung, wenn die Zahlung für eine verjährte Schuld oder in Erfüllung einer sittlichen Pflicht geleistet wurde.
3 Vorbehalten bleibt die Rückforderung einer bezahlten Nichtschuld nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ungerechtfertigte Bereicherung69 Zitierungen
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2Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge41 Zitierungen
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3BGE 64_II_12127 Zitierungen06.04.1938 · 27 Zitierungen
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4Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 Abs. 1 OR); Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff22 Zitierungen
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5Mangel der Mietsache; Herabsetzungsquote; Rechtsnatur des Rückerstattungsanpruchs; Verjährung20 Zitierungen
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6Art. 47 Abs. 1 AHVG: Grundlage und Umfang der Pflicht zur Rückerstattung von zu Unrecht ausgerichteten Leistungen einer Berufsvorsorgeeinrichtung17 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen27.11.2006 · 11 Zitierungen
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Mietvertrag; ungerechtfertigte Bereicherung9 Zitierungen
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9 Zitierungen19.11.2002 · 9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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