Art. 419 ZGB

Die Beistandschaften

Gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands oder der Beiständin sowie einer Drittperson oder Stelle, der die Erwachsenenschutzbehörde einen Auftrag erteilt hat, kann die betroffene oder eine ihr nahestehende Person und jede Person, die ein rechtlich geschütztes Interesse hat, die Erwachsenenschutzbehörde anrufen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 60_II_10
    01.01.1934 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Verwaltungsbeiratschaft, Art. 395 Abs. 2 ZGB
    · 18.02.1954 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 59_II_97
    04.05.1933 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB)
    · 03.12.1959 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 51_II_259
    01.01.1925 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 15.12.2016 · 8 Zitierungen
  • 07.04.2014 · 8 Zitierungen
  • Handlungen der Beistandschaft im Anfechtungsprozess
    · 15.05.2018 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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