Art. 161 ZGB
Bürgerrecht
Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 52_II_4195 Zitierungen01.01.1926 · 5 Zitierungen
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2BGE 77_I_1264 Zitierungen29.06.1951 · 4 Zitierungen
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3- für die Mitberücksichtigung des eherechtlichen Anspruches der Ehefrau auf Änderung der bisherigen Aufgabenverteilung.3 Zitierungen
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4Verfassungsmässigkeit und EMRK-Konformität des zivilgesetzlichen Bürgerrechtserwerbs durch Heirat und kraft Abstammung2 Zitierungen
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5Bürgerrecht der verheirateten Frau; Art. 161 ZGB und Art. 8b SchlT ZGB2 Zitierungen
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6Namensänderung (Art. 30 ZGB)2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Art. 8 BV (kantonale Familienzulagen)1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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