Art. 161 ZGB

Bürgerrecht

Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 52_II_419
    01.01.1926 · 5 Zitierungen
  2. 2
    BGE 77_I_126
    29.06.1951 · 4 Zitierungen
  3. 3
    - für die Mitberücksichtigung des eherechtlichen Anspruches der Ehefrau auf Änderung der bisherigen Aufgabenverteilung.
    · 22.08.1991 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verfassungsmässigkeit und EMRK-Konformität des zivilgesetzlichen Bürgerrechtserwerbs durch Heirat und kraft Abstammung
    · 23.03.1999 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bürgerrecht der verheirateten Frau; Art. 161 ZGB und Art. 8b SchlT ZGB
    · 17.11.1988 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Namensänderung (Art. 30 ZGB)
    · 19.03.1982 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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