Sachverhalt
Der Kanton Bern und die Einwohnergemeinde Huttwil stritten über die Rückforderung von Bundesbeiträgen für den Neubau der gewerblichen und kaufmännischen Berufsschule Huttwil. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hatte einen Bundesbeitrag von Fr. 690'483.-- bewilligt, der jedoch teilweise zurückgefordert wurde, nachdem die gewerbliche Berufsschule geschlossen worden war.
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hatte die Schließung der Schule verfügt, da die Zahl der Lehrlinge gesunken war und keine Änderung zu erwarten war. Die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hatte die Beschwerde des Kantons Bern abgewiesen und den Rückforderungsanspruch bestätigt.
Der Kanton Bern führte Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht, um den Entscheid der Rekurskommission aufzuheben. Die Einwohnergemeinde Huttwil wurde in das Verfahren einbezogen und bestreitet die Passivlegitimation des Kantons Bern.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob eine Zweckentfremdung vorlag und ob der Kanton Bern zur Rückzahlung des Bundesbeitrags verpflichtet war. Es stellte fest, dass die Schließung der gewerblichen Berufsschule eine Zweckentfremdung darstellte, da die Räumlichkeiten nicht mehr für die ursprünglich vorgesehene Nutzung verwendet wurden.
Das Gericht befand, dass der Kanton Bern für die Organisation des Berufsschulwesens verantwortlich war und dass die Stilllegung der Schule eine Fehleinschätzung des Kantons darstellte. Es sei nicht einzusehen, wieso der eidgenössische Subventionsgeber die Folgen einer derartigen Fehleinschätzung mittragen sollte.
Das Bundesgericht entschied,…