Art. 104 OG

Andere vorsorgliche Massnahmen

Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei vorsorgliche Massnahmen treffen, um den bestehenden Zustand zu erhalten oder bedrohte Interessen einstweilen sicherzustellen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 132 Abs. 2 OG (in der seit 1. Juli 2006 geltenden Fassung), Art. 104 lit. a, Art. 105 Abs. 2 OG: Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichts bei der Invaliditätsbemessung
    · 28.09.2006 · 411 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 03.04.2002 · 179 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 85 Abs. 2 AHVG, Art. 81 Abs. 3 AHVV: Anforderungen an das Klageverfahren
    · 12.07.1988 · 172 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bemessung der Entschädigung
    · 10.12.1999 · 167 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 27.05.1997 · 112 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Fremdenpolizeiliche Ausweisung eines Ausländers, der strafrechtlich unbedingt des Landes verwiesen worden ist
    · 16.02.1999 · 108 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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