Sachverhalt
Der Beschwerdeführer [X.] fuhr am 1. März 2005 mit seinem Personenwagen auf der Hauptstrasse in Amlikon und überschritt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau verwarnte ihn am 22. April 2005. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Rekurs, den die Rekurskommission für Strassenverkehrssachen des Kantons Thurgau am 27. Juni 2005 abwies.
Vor dem genannten Rekursentscheid hatte das Bezirksamt Weinfelden den Beschwerdeführer mit Strafverfügung vom 28. April 2005 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 18 km/h nach Art. 90 Ziff. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 SVG zu einer Busse von Fr. 350.-- verurteilt. Diese Strafverfügung blieb unangefochten und wurde rechtskräftig.
Der Beschwerdeführer erhebt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, den Entscheid der Rekurskommission für Strassenverkehrssachen des Kantons Thurgau vom 27. Juni 2005 aufzuheben und auf jegliche Massnahme gegen ihn zu verzichten.
Erwägungen
Das Bundesgericht zieht in Erwägung, dass die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über Administrativmassnahmen gegen Fahrzeuglenker zulässig ist. Die Beschwerde ist fristgerecht eingereicht worden, und das Bundesgericht ist an die Feststellung des Sachverhaltes gebunden, soweit dieser nicht offensichtlich unrichtig, unvollständig oder unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist.
Der Beschwerdeführer weicht in seiner Eingabe wiederholt vom Sachverhalt ab, den die Vorinstanz festgestellt hat. Er legt nicht dar, dass und inwiefern die Feststellungen im angefochtenen Urteil offensichtlich unrichtig, unvollständig oder unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein sollen. Dies ist auch nicht ersichtlich.
Der Beschwerdeführer bringt vor, die Vorinstanz hätte gar keine Massnahme anordnen dürfen. Wer Verkehrsregeln des SVG oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird mit Haft oder Busse bestraft. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ist stets den Umständen und insbesondere den Sichtverhältnissen anzupassen. In Ortschaften beträgt die allgemeine…