Art. 16 SVG

1 Ausweise und Bewilligungen sind zu entziehen, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen; sie können entzogen werden, wenn die mit der Erteilung im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet werden.
2 Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 18. März 2016 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen.
3 Bei der Festsetzung der Dauer des Lernfahr- oder Führerausweisentzugs sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich die Gefährdung der Verkehrssicherheit, das Verschulden, der Leumund als Motorfahrzeugführer sowie die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen. Die Mindestentzugsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden, ausser wenn die Strafe nach Artikel 100 Ziff. 4 dritter Satz gemildert wurde.
4 Der Fahrzeugausweis kann auf angemessene Dauer entzogen werden:
  1. a. wenn Ausweis oder Kontrollschilder missbräuchlich verwendet wurden;
  2. b. solange die Verkehrssteuern oder -gebühren für Fahrzeuge desselben Halters nicht entrichtet sind.
5 Der Fahrzeugausweis wird entzogen, wenn:
  1. a. die gegebenenfalls nach dem Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 1997 für das Fahrzeug geschuldete Abgabe oder die geschuldeten Sicherheitsleistungen nicht bezahlt und der Halter erfolglos gemahnt worden ist; oder b. das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Erfassungsgerät zur Abgabeerhebung ausgerüstet ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz, Abgrenzung der leichten von der mittelschweren Widerhandlung, Verwarnung, Führerausweisentzug
    · 08.01.2009 · 312 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Warnungsentzug nach Aberkennung des schweizerischen Führerausweises durch ausländische Behörden
    · 09.01.1997 · 291 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sicherungsentzug des Führerausweises, Anforderungen an die Abklärung der Trunksucht
    · 09.10.2002 · 243 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sicherungsentzug des Führerausweises, Drogensucht, Abklärung der Fahreignung
    · 05.12.2000 · 219 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sicherungsentzug des Führerausweises
    · 06.09.2007 · 190 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug
    · 11.10.1999 · 149 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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