Art. 43ter AHVG

Assistenzbeitrag

Hat eine Person am Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter erreicht, oder bis zum Zeitpunkt, ab dem sie eine ganze Rente vorbezieht, einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr der Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang weiter gewährt. Für den Anspruch und den Umfang gelten die Artikel 42quater–42octies IVG sinngemäss.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich
    · 14.10.1991 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 43ter Abs. 1 und 2 AHVG
    · 24.03.1993 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anhang II zum FZA; Art. 22 Abs. 1 Bst. c und Art. 31 der Verordnung Nr. 1408/71: Orthopädische Anpassung von Serienschuhen bei Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts
    · 28.11.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erw. 3.4.6)
    · 19.04.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 43ter AHVG und 4 HVA
    · 12.02.1980 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Hilfsmittel, Hörgerät, Schadenersatzpflicht des Versicherten bei Verlust, Verrechnung mit Kostenübernahme für Ersatzhilfsmittel
    IV.2006.00220
    · 25.09.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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