Art. 43ter AHVG
Assistenzbeitrag
Hat eine Person am Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter erreicht, oder bis zum Zeitpunkt, ab dem sie eine ganze Rente vorbezieht, einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr der Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang weiter gewährt. Für den Anspruch und den Umfang gelten die Artikel 42quater–42octies IVG sinngemäss.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich22 Zitierungen
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2Art. 43ter Abs. 1 und 2 AHVG5 Zitierungen
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3Anhang II zum FZA; Art. 22 Abs. 1 Bst. c und Art. 31 der Verordnung Nr. 1408/71: Orthopädische Anpassung von Serienschuhen bei Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts0 Zitierungen
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4Erw. 3.4.6)0 Zitierungen
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5Art. 43ter AHVG und 4 HVA0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Hilfsmittel, Hörgerät, Schadenersatzpflicht des Versicherten bei Verlust, Verrechnung mit Kostenübernahme für Ersatzhilfsmittel0 ZitierungenIV.2006.00220· 25.09.2006 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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