Art. 60 AsylG

Regelung der Anwesenheit

1 Personen, denen Asyl gewährt wurde, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton, in dem sie sich rechtmässig aufhalten.
2 Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung richtet sich nach Artikel 34 AIG .

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausländerrechtlicher Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen mit Asyl in der Schweiz
    · 05.09.2013 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings
    · 16.02.2009 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anspruch eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Familiennachzugs? Der vorläufig aufgenommene Flüchtling verfügt gestützt auf das nationale Recht über kein gesichertes…
    · 09.08.2000 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anerkannter Flüchtling, Niederlassungsbewilligung, Anspruch auf Kantonswechsel, Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 01.05.2001 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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