Art. 60 AsylG
Regelung der Anwesenheit
1 Personen, denen Asyl gewährt wurde, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton, in dem sie sich rechtmässig aufhalten.
2 Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung richtet sich nach Artikel 34 AIG .
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ausländerrechtlicher Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen mit Asyl in der Schweiz24 Zitierungen
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2Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings21 Zitierungen
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3Anspruch eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Familiennachzugs? Der vorläufig aufgenommene Flüchtling verfügt gestützt auf das nationale Recht über kein gesichertes…13 Zitierungen
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4Anerkannter Flüchtling, Niederlassungsbewilligung, Anspruch auf Kantonswechsel, Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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23 Zitierungen
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17 Zitierungen
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17 Zitierungen03.07.2024 · 17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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