Art. 10 ATSG

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten Personen, die in unselbstständiger Stellung Arbeit leisten und dafür massgebenden Lohn nach dem jeweiligen Einzelgesetz beziehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit
    · 08.07.2010 · 13 Zitierungen
  2. 2
    Arbeitnehmereigenschaft eines (Amateur-)Eishockeyspielers und -trainers; Arbeitgebereigenschaft; Zuständigkeit des Unfallversicherers
    · 30.04.2021 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit
    · 16.08.2016 · 7 Zitierungen
  4. 4
    Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2).
    · 24.01.2019 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Arbeitgeberähnliche Stellung
    · 11.12.2023 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Art. 34 Abs. 1 IVG: Anspruch auf eine Zusatzrente für den Ehegatten. - Eine Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung üben auch die im Betrieb des Ehegatten mitarbeitenden Versicherten ohne Barlohn und die einer nicht…
    · 15.02.2002 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung
    · 28.05.2008 · 13 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 07.01.2010 · 8 Zitierungen
  • 22.09.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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