Art. 26 ATSG

Verzugs- und Vergütungszinsen

1 Für fällige Beitragsforderungen und Beitragsrückerstattungsansprüche sind Verzugs- und Vergütungszinsen zu leisten. Der Bundesrat kann für geringe Beträge und kurzfristige Ausstände Ausnahmen vorsehen.
2 Sofern die versicherte Person ihrer Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, werden die Sozialversicherungen für ihre Leistungen nach Ablauf von 24 Monaten nach der Entstehung des Anspruchs, frühestens aber 12 Monate nach dessen Geltendmachung verzugszinspflichtig.
3 Keine Verzugszinspflicht entsteht durch Verzögerungen, die von ausländischen Versicherungsträgern verursacht werden.
4 Keinen Anspruch auf Verzugszinsen haben:
  1. a. die berechtigte Person oder deren Erben, wenn die Nachzahlung an Dritte erfolgt;
  2. b. Dritte, welche Vorschusszahlungen oder Vorleistungen nach Artikel 22 Abs. 2 erbracht haben und denen die Nachzahlungen abgetreten worden sind;
  3. c. andere Sozialversicherungen, welche Vorleistungen nach Artikel 70 erbracht haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgesehen von den in der Übergangsbestimmung spezifisch normierten Tatbeständen hat man sich im Übrigen nach den übergangsrechtlichen Grundsätzen zu richten, welche für den Fall einer Änderung der gesetzlichen Grundlage…
    · 04.06.2004 · 97 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verzugszinsregelung nach dem Inkrafttreten des ATSG am 1. Januar 2003
    · 09.04.2008 · 81 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 26 Abs. 2 ATSG: Verzugszinsanspruch bei Leistungsnachzahlungen
    · 05.09.2006 · 72 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregeln
    · 27.05.2013 · 52 Zitierungen
  5. 5
    Art. 26 Abs. 2 ATSG: Verzugszinsanspruch bei Leistungsnachzahlungen
    · 17.08.2005 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beginn der Verzugszinspflicht bei einer Rentenrevision von Amtes wegen
    · 01.12.2014 · 21 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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