Art. 63 ATSG

Allgemeines

1 Die Koordinationsbestimmungen dieses Abschnitts beziehen sich auf Leistungen verschiedener Sozialversicherungen.
2 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung gelten zusammen als eine Sozialversicherung.
3 Die Koordination von Leistungen innerhalb einer Sozialversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelgesetz.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rz. 10061 der Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung; Rangfolge bei der Verrechnung
    · 11.02.2015 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtbarkeit eines Entscheides über die Vorleistungspflicht; Regressanspruch der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung
    · 06.01.2010 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Komplementärrente; Anrechnung von Anwaltskosten
    · 27.03.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anrechnung der Leistungen der Sozialversicherungen auf den Schadenersatzanspruch des Geschädigten (Art. 42 und 43 aUVG; Art. 52 aIVG und Art. 48ter ff. aAHVG; Art. 16 und 72 ff
    · 13.06.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 10.12.2008 · 2 Zitierungen
  • VG.2019.00094
    14.11.2019 · 1 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Rückerstattung)
    · 24.02.2010 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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