Art. 94 AVIG

Verrechnung, Drittauszahlung, Zwangsvollstreckung

1 Rückforderungen und fällige Leistungen aufgrund dieses Gesetzes können sowohl untereinander als auch mit Rückforderungen sowie fälligen Renten und Taggeldern der AHV, der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, aufgrund des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 1952 , der Militärversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, der Krankenversicherung sowie mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und mit gesetzlichen Familienzulagen verrechnet werden.
2 Hat eine Kasse einem andern Sozialversicherer die Verrechnung einer fälligen Leistung angezeigt, so kann dieser seine Leistung im Umfang der Verrechnung nicht mehr befreiend an die versicherte Person bezahlen. Diese Regelung gilt auch für den umgekehrten Fall.
3 Haben öffentliche oder private Fürsorgestellen für einen Zeitraum, für den rückwirkend Taggelder ausgerichtet werden, Vorschussleistungen für den Lebensunterhalt erbracht, so können sie die Nachzahlung bis zur Höhe ihrer Vorschussleistungen beanspruchen. In diesem Umfang ist der Anspruch auf Taggelder der Zwangsvollstreckung entzogen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 6bis und 12 ff
    · 16.07.1984 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei rückwirkender Ausrichtung einer ganzen IV-Invalidenrente zufolge gleichzeitigen Anspruchs auf eine Invalidenrente der IV und auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV
    · 25.05.2010 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Diese Regeln gelten auch bei schuldhaftem Verhalten des Rückerstattungspflichtigen. (Erw. 3)
    · 06.07.2005 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    In diesem Bereich ergangene kantonale Zwischenentscheide über die Gewährung oder Verweigerung der aufschiebenden Wirkung beruhen daher auf einer bundesrechtlichen Grundlage. - Die vom kantonalen Gericht einer Beschwerde…
    · 30.01.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern
    · 20.08.2014 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosen- entschädigung, Rückerstattung)
    · 25.05.2010 · 2 Zitierungen
  • Die Unia Arbeitslosenkasse konnte ab Mitte Oktober 2019 nicht mehr (im ganzen Umfang) befreiend Leisten (Art. 94 Abs. 2 AVIG), Korrektur über Art. 95 AVIG nicht möglich.
    AL.2021.00146
    · 13.01.2023 · 1 Zitierungen
  • Kurzarbeitsentschädigung
    VSBES.2022.77
    · 22.03.2022 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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