Art. 263 BStP
Grundsatz
1 Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten Person oder einer Drittperson können beschlagnahmt werden, wenn die Gegenstände und Vermögenswerte voraussichtlich:
- a. als Beweismittel gebraucht werden;
- b. zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gebraucht werden;
- c. den Geschädigten zurückzugeben sind;
- d. einzuziehen sind;
- e. zur Deckung von Ersatzforderungen des Staates gemäss Artikel 71 StGB gebraucht werden.
2 Die Beschlagnahme ist mit einem schriftlichen, kurz begründeten Befehl anzuordnen. In dringenden Fällen kann sie mündlich angeordnet werden, ist aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.
3 Ist Gefahr im Verzug, so können die Polizei oder Private Gegenstände und Vermögenswerte zuhanden der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte vorläufig sicherstellen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 263 BStP. 1. Abgrenzung der Kompetenzen des Justiz- und Polizeidepartements und der Anklagekammer mit Bezug auf die Beurteilung von Gerichtsstandskonflikten zwischen den Kantonen4 Zitierungen
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2Festsetzung des Gerichtsstandes bei Massenprozessen3 Zitierungen
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3Art. 263 BStP. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer in Strafsachen, die teils nach dem Jugend-, teils nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen sind (Bestätigung und Ergänzung der Rechtsprechung, Erw. 1). 2. Verhältnis…3 Zitierungen
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4Abweichung vom Gerichtsstand des Art. 350 bzw. des Art. 346 StGB. 1. Voraussetzung ist das Vorliegen triftiger Gründe, die den Gerichtsstand des Art. 350 bzw. des Art. 346 StGB als offensichtlich unzweckmässig erscheine…3 Zitierungen
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5BGE 72_IV_923 Zitierungen01.01.1946 · 3 Zitierungen
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6Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen02.10.2009 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen13.02.2008 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen08.02.2008 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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