Art. 30b BVG

Verpfändung

Der Versicherte kann den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe seiner Freizügigkeitsleistung nach Artikel 331d OR verpfänden.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung; Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen
    · 01.07.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verpfändung von Mitteln der beruflichen Vorsorge für Wohneigentum zum eigenen Bedarf
    · 25.11.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anforderungen an den Beweis (E. 5.3-5.5).
    · 22.01.2007 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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