Art. 30b BVG
Verpfändung
Der Versicherte kann den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe seiner Freizügigkeitsleistung nach Artikel 331d OR verpfänden.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung; Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen0 Zitierungen
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2Verpfändung von Mitteln der beruflichen Vorsorge für Wohneigentum zum eigenen Bedarf0 Zitierungen
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3Anforderungen an den Beweis (E. 5.3-5.5).0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen25.11.2010 · 1 Zitierungen
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Staatssteuer 2011 (2C_325/2014) direkte Bundessteuer 2011 (2C_326/2014) Vorbezug aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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