Art. 79a BVG
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Titels gelten für alle Vorsorgeverhältnisse, unabhängig davon, ob die Vorsorgeeinrichtung im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen ist oder nicht.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG: Abzugsfähigkeit von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbstständigerwerbenden5 Zitierungen
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2E. 4.2)2 Zitierungen
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3Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden2 Zitierungen
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4Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Direkte Bundessteuern 1994, 1995 und 19966 Zitierungen
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (Abzugsfähigkeit von Leistungen an die berufliche Vorsorge)2 Zitierungen
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (Abzugsfähigkeit von Leistungen an die berufliche Vorsorge)2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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