Art. 145 DBG

1 Das kantonale Recht kann den Weiterzug des Beschwerdeentscheides an eine weitere verwaltungsunabhängige kantonale Instanz vorsehen.
2 Die Artikel 140–144 gelten sinngemäss.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässigkeit der Kognitionsbeschränkung vor einer weiteren kantonalen Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 145 DBG
    · 16.09.2005 · 335 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verpflichtung der Kantone, für Beschwerden betreffend die direkte Bundessteuer und die harmonisierten kantonalen Steuern einen einheitlichen Instanzenzug zu schaffen; direkte Bundessteuer 2001
    · 19.12.2003 · 109 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vertrauensschutz; Zuständigkeit für die Erteilung von sog. "Rulings"; Bindungswirkung von "Rulings"
    · 24.08.2015 · 20 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • kantonale Steuern pro 2014
    VD.2016.249
    · 02.11.2017 · 21 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2012
    · 11.06.2019 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  • SB.2010.00056
    25.08.2010 · 18 Zitierungen

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