Art. 2 DBG
Steuererhebung
Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vertrauensschutz; Zuständigkeit für die Erteilung von sog. "Rulings"; Bindungswirkung von "Rulings"12 Zitierungen
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2Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer? Abgrenzung von Erlass, Verwaltungsverordnung, Verfügung, innerdienstlicher Anordnung und Auskunft (E. 2a-c)9 Zitierungen
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3Art. 68 Abs. 1 StHG 20006 Zitierungen
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4Beschwerdefrist; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VG.2017.000883 Zitierungen08.11.2018 · 3 Zitierungen
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3 Zitierungen24.08.2015 · 3 Zitierungen
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VG.2020.000871 Zitierungen01.07.2021 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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