Art. 2 DBG

Steuererhebung

Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vertrauensschutz; Zuständigkeit für die Erteilung von sog. "Rulings"; Bindungswirkung von "Rulings"
    · 24.08.2015 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer? Abgrenzung von Erlass, Verwaltungsverordnung, Verfügung, innerdienstlicher Anordnung und Auskunft (E. 2a-c)
    · 24.11.1995 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 24.05.2016 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerdefrist; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer
    · 31.10.2000 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VG.2017.00088
    08.11.2018 · 3 Zitierungen
  • 24.08.2015 · 3 Zitierungen
  • VG.2020.00087
    01.07.2021 · 1 Zitierungen

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