Art. 65 DZV

1 Als Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionsformen wird der Beitrag für die biologische Landwirtschaft ausgerichtet.
2 Als Beiträge für teilbetriebliche Produktionsformen werden ausgerichtet:
  1. a. die folgenden Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel: 1. Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau, 2. Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau, 3. Beitrag für den Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen, 4. Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft, 5. Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen;
  2. b. der Beitrag für die funktionale Biodiversität in Form eines Beitrags für Nützlingsstreifen;
  3. c. die folgenden Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit: 1. Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens, 2. Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche;
  4. d. der Beitrag für Klimamassnahmen in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau;
  5. e. der Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion.
3 Als Beiträge für besonders tierfreundliche Produktionsformen werden ausgerichtet:
  1. a. die folgenden Tierwohlbeiträge: 1. Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Beitrag), 2. Beitrag für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS-Beitrag), 3. Beitrag für besonders hohen Auslauf- und Weideanteil für die Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel (Weidebeitrag);
  2. b. der Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtliche Selbständigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes als Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen
    · 02.07.2008 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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