Art. 40 EBG

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1 Das BAV entscheidet nach Anhörung der Beteiligten über Streitigkeiten betreffend:
  1. a. die Bedürfnisse des Eisenbahnbaues und -betriebes (Art. 18 und 18m);
  2. b. die zur Sicherheit des Baues und Betriebes der Eisenbahn sowie zum Schutz von Personen und Sachen zu treffenden Massnahmen (Art. 19 Abs. 1, 21 Abs. 1, 24, 30, 31 Abs. 1 und 32a);
  3. c. die Erstellung und den Betrieb elektrischer und radioelektrischer Signal- und Fernmeldeanlagen (Art. 22);
  4. d. die Verweigerung oder die Erschwerung des Anschlusses sowie die Kostenaufteilung (Art. 33–35a);
  5. e. das Bedürfnis zur Einrichtung von Nebenbetrieben und deren Öffnungs- und Schliessungszeiten (Art. 39).
2 Es entscheidet auch über die aus den Bestimmungen dieses Kapitels erwachsenden Streitigkeiten über Kosten und deren Verteilung sowie über Vergütungen (Art. 19 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 25–35).

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kreuzungen von Bahn und Strasse, anwendbares Recht im Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren
    · 25.04.2001 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unterschutzstellung von Bahnbauten und Objekten auf Bahngrundstücken
    · 24.02.1995 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eisenbahnrechtliches Anstandsverfahren gemäss Art. 40 Abs. 1 lit. a Eisenbahngesetz; bundesrechtliches Plangenehmigungs- oder kantonalrechtliches Baubewilligungsverfahren für Bahnhof-Läden? Auslegung von Art. 18 und 18a…
    · 08.07.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bahnbaubedingte Umlegung von im Strassenkörper verlegten Werk- und Versorgungsleitungen, Kostentragung
    · 27.04.2005 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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