Art. 40c EBG
Entlastung
1 Der Inhaber wird von der Haftpflicht entlastet, wenn ein Sachverhalt, der ihm nicht zugerechnet werden kann, so sehr zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, dass er als dessen Hauptursache anzusehen ist.
2 Derartige Sachverhalte sind insbesondere:
- a. höhere Gewalt; oder b. grobes Verschulden der geschädigten oder einer dritten Person.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Gefährdungshaftung nach Eisenbahngesetz; Art. 40c EBG; Entlastungsgründe1 Zitierungen
-
2Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Eisenbahnhaftpflicht9 Zitierungen
-
4 Zitierungen
-
2 Zitierungen31.05.2022 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.