Art. 40c EBG

Entlastung

1 Der Inhaber wird von der Haftpflicht entlastet, wenn ein Sachverhalt, der ihm nicht zugerechnet werden kann, so sehr zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, dass er als dessen Hauptursache anzusehen ist.
2 Derartige Sachverhalte sind insbesondere:
  1. a. höhere Gewalt; oder b. grobes Verschulden der geschädigten oder einer dritten Person.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gefährdungshaftung nach Eisenbahngesetz; Art. 40c EBG; Entlastungsgründe
    · 20.05.2022 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil
    · 16.10.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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