Art. 25 EOG

Strafbestimmungen

Die Artikel 87–91 des AHVG finden Anwendung auf Personen, die in einer in diesen Bestimmungen umschriebenen Weise die Vorschriften der Erwerbsersatzordnung verletzen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verletzung der Meldepflicht
    · 12.11.2013 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung
    · 19.02.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen. 1. Eine Bestrafung nach Art. 87 Abs. 3 AHVG setzt keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Strafbarkeit der Nichtablieferung nach unbenütztem Ablauf der Mahnfrist voraus (E. 1).…
    · 10.04.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BGE 6B_1099/2016 vom 01.09.17)
    SB.2015.94
    · 23.06.2016 · 1 Zitierungen
  • mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BGer 6B_469/2019 und 6B_495/2019 vom 07.11.19)
    SB.2015.94
    · 25.06.2015 · 1 Zitierungen
  • Gewerbsmässiger Betrug, Bruch amtlicher Beschlagnahme; Zivilanspruch; Beweiswürdigung, Grundsatz in dubio pro reo
    · 12.11.2013 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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