Art. 48 FINMAG
Missachten von Verfügungen
Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen vorsätzlich nicht Folge leistet.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Selbstbelastungsverbot17 Zitierungen
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23 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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27 Zitierungen
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Unbewilligte Emissionshaustätigkeit, Unterlassungsanweisung20 Zitierungen
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19 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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