Art. 9 FZA

Diplome, Zeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Um den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz den Zugang zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten und deren Ausübung sowie die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern, treffen die Vertragsparteien gemäss Anhang III die erforderlichen Massnahmen zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome, Zeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise und zur Koordinierung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zugang zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten und deren Ausübung sowie die Erbringung von Dienstleistungen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff des "oberen Gerichts" als unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts
    · 31.08.2010 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bundesgesetz betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FMPG; Fassung gemäss Ziff
    · 27.03.2006 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anerkennung von Diplomen; Rechtsverweigerung
    · 30.10.2008 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Strafrechtliche Landesverweisung von EU-Bürgern und Freizügigkeitsabkommen
    · 22.05.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Diplomanerkennung, Gleichwertigkeit österreichisches Meisterprüfungszeugnis mit eidg. Diplom Augenoptiker
    · 07.12.2017 · 37 Zitierungen
  • · 04.04.2017 · 31 Zitierungen
  • Anerkennung eines ausländischen Diploms (Berufsqualifikation Osteopathin)
    · 25.02.2019 · 28 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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