Art. 19 FZG

Versicherungstechnischer Fehlbetrag

1 Im Freizügigkeitsfall dürfen Vorsorgeeinrichtungen keine versicherungs-technischen Fehlbeträge von der Austrittsleistung abziehen.
2 Im Fall einer Teil- oder Gesamtliquidation dürfen versicherungstechnische Fehlbeträge abgezogen werden. Von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften im System der Teilkapitalisierung dürfen versicherungstechnische Fehlbeträge nur so weit abgezogen werden, als sie einen Ausgangsdeckungsgrad nach Artikel 72a Abs. 1 Bst. b BVG unterschreiten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Höhe der Austrittsleistung; Abzug versicherungstechnischer Fehlbeträge; Begriff der freien Mittel und der Unterdeckung
    · 16.05.2012 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auflösung des Anschlussvertrages für die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeberin und Sammelstiftung
    · 16.03.2009 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    (Teil-)Liquidation und Fälligkeit der Austrittsleistung
    · 22.09.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verfahren bei Teilliquidation
    · 23.12.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 2 Abs. 1, Art. 19 und 23 Abs. 4 lit. c FZG: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
    · 24.08.1999 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 12
    · 15.01.2008 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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